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0008 - EMS-Chemie Holding AG

Empfehlung Ems-Chemie Holding AG vom 15. Juli 1998

Öffentliches Rückkaufsangebot der Ems-Chemie Holding AG an ihre Inhaberaktionäre

Ems-Chemie Holding AG hat am 6. Mai 1998 ein öffentliches Kaufangebot zum Rückkauf eigener Inhaberaktien unterbreitet. Am gleichen Tag erliess die Übernahmekommission eine Empfehlung. Die Gebühr für die Behandlung des Angebotes wurde auf CHF 50'000.-- angesetzt. Der Anbieter hat am 8. Mai 1998 ein Begehren um Reduktion der Gebühr eingereicht. Die Sache wurde an die Eidgenössische Bankenkommission überwiesen.

Am 1. Juli 1998 trat eine Änderung der Bestimmungen der UEV-UEK über die Gebühren in Kraft; die Eidgenössische Bankenkommission überwies das Geschäft darauf zurück an die Übernahmekommission.


Erwägungen des Ausschusses :


1.
Gemäss Art. 23 Abs. 1, 4 und 5 BEHG und Art. 62 UEV-UEK wird eine Gebühr für die Prüfung eines Angebotes erhoben.


2.
Art. 62 Abs. 6 UEV-UEK ist am 1. April 1998 geändert worden. Die neue Fassung ist am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Sie ist für die Anbieter vorteilhafter, sieht sie doch für solche Fälle niedrigere Gebühren vor.

Der Ausschuss trägt dem Rechnung und setzt die Gebühr aufgrund der neuen Bestimmungen fest.


Gestützt auf diese Erwägungen erlässt die Übernahmekommission die folgende Empfehlung:

  • Die Empfehlung von 6. Mai 1998 wird wie folgt geändert : Die Gebühr beträgt CHF 20'000.-.

 
Der Präsident :

Hans Caspar von der Crone