Swiss Steel Holding AG
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich einem Gesuch der Swiss Steel Holding AG betreffend die Einführung einer Opting out-Bestimmung in die Statuten von Swiss Steel Holding AG getroffen.
Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) im Einzelfall.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich einem Gesuch der Swiss Steel Holding AG betreffend die Einführung einer Opting out-Bestimmung in die Statuten von Swiss Steel Holding AG getroffen.
Die Übernahmekommission hat Martin Haefner und den von ihm kontrollierten Gesellschaften, einschliesslich BigPoint Holding AG, eine Ausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der Sanierung von Swiss Steel Holding AG gewährt.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die statutarische formell selektive und befristete Opting out-Bestimmung von Galderma Group AG übernahmerechtlich gültig ist.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die statutarische formell selektive und befristete Opting out-Bestimmung von Galderma Group AG übernahmerechtlich gültig ist.
Die Übernahmekommission hat diverse Feststellungen betreffend das öffentliche Kaufangebot von Constantia Flexibles GmbH an die Aktionäre von Aluflexpack AG erlassen.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Angebot von Vencora UK Limited an die Aktionäre von Crealogix Holding AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und hat in diesem Zusammenhang diverse Feststellungen erlassen.
Die Übernahmekommission hat diverse Feststellungen betreffend das öffentliche Angebot von Vencora UK Limited an die Aktionäre von Crealogix Holding AG erlassen.